Datensicherheit vs Digitalisierung im Gesundheitswesen
Die Rufe nach Digitalisierung in der Gesundheitsbranche in Deutschland werden immer lauter. Digitale Innovationen können beispielsweise dabei helfen, die medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten oder die Behandlung von chronisch Erkrankten zu unterstützen. Im internationalen Vergleich steht Deutschland jedoch mit einer eher mangelhaften digitalen Infrastruktur da. Doch was ist der Grund für die eher schleppende Entwicklung?
Datensicherheit und Datenschutz haben im deutschen Gesundheitswesen einen enorm hohen Stellenwert. Auf der einen Seite ist dies sehr positiv zu bewerten, andererseits führen zahlreiche Regulierungen und Beschränkungen zu einer hohen Komplexität des Marktes. Die Folge: Extrem hohe Anforderungen für die Verarbeitung persönlicher Daten stehen im Konflikt mit notwendigen Digitalisierungsmaßnahmen. Die vertraulichen Patientendaten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und sind strafrechtlich geschützt. Es muss also sichergestellt werden, dass ausreichende Sicherheitsmaßnahmen bestehen, sodass Unbefugten der Zugriff verwehrt wird.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stuft Gesundheitsdaten als besonders schützenswert ein.
Durch umfassende digitale Angebote, wie die Online-Sprechstunde, elektronische Patientenakte oder auch diverse Gesundheits-Apps werden ständig personenbezogene Daten gesammelt und gespeichert. Damit diese nicht zweckentfremdet verwendet oder weitergeleitet werden, bedarf es effektiver Maßnahmen im Datenschutz. Doch es ist ein Trugschluss zu glauben, dass Digitalisierung und Datenschutz sich automatisch ausschließen! Und auch die bedeutsamen Vorteile, die sich daraus ergeben, sollten nicht außer Acht gelassen werden.
Digitalisierung als Chancentreiber im Gesundheitswesen
Dass die Digitalisierung und die damit verbundenen Vorteile im Gesundheitssektor längst notwendig ist, zeigt die Corona-Pandemie deutlich auf. Geprägt von Überlastung und Fachkräftemangel sind Ärzt:innen und Pflegepersonal längst an ihre Grenzen gekommen - hier kann die Digitalisierung für Entlastung und Unterstützung sorgen. Dank innovativer Anwendungen können einzelne Schritte oder komplette Behandlungsprozesse optimiert und automatisiert werden.
Ein Beispiel hierfür ist der intelligente Telefonassistent von VITAS, welcher die ständige Erreichbarkeit der Praxis sicherstellt. Dank VITAS werden Mitarbeitende effektiv von der zeitraubenden Telefontätigkeit entlastet. Das System, welches auf künstlicher Intelligenz basiert, kann Standardanrufe, wie beispielsweise Terminanfragen oder Rezeptbestellungen selbstständig und auf menschlichem Niveau beantworten. Ein weiterer Vorteil: Der Assistent führt Hunderte Telefonate gleichzeitig, sodass kein Anrufender in der Warteschleife verbleiben muss. Die Einrichtung selbst erfolgt in unter einer Stunde - ganz ohne technische Vorkenntnisse. Die VITAS Plattform für virtuelle Telefonassistenten erfüllt dabei außerdem strengste Datenschutzanforderungen und kann somit ohne Bedenken eingesetzt werden.
Mitarbeitende und Patient:innen profitieren also gleichermaßen von der Digitalisierung: Von der Entlastung des Personals bis hin zum vereinfachten fachlichen Austausch von Patientendaten. So können beispielsweise auch ärztliche Zweitmeinungen schneller und effizienter eingeholt werden können.
Neue Herausforderung: Zugriff auf gesammelte Daten
Aufgrund der Verwendung neuer Technologien, wie beispielsweise diverser Health-Apps und Fitnesstracker oder sogar ärztliche Untersuchungen via Videochat, werden Gesundheitsdaten zwischen verschiedensten Geräten ausgetauscht. Die gesammelten Daten verbleiben nun nicht mehr innerhalb zentraler Institutionen, wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäuser, sondern gelangen auch auf mobile Endgeräte und Server. Dadurch bedarf es konkreter Regelungen und Gesetze, damit diese in vollem Umfang geschützt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die sensiblen Daten an unbefugte Dritte gelangen. So könnten sich Versicherungen beispielsweise Zugriff zu gesundheitlichen Informationen, wie dem Körpergewicht oder Vorerkrankungen, verschaffen.
Bei der Weitergabe von patientenbezogenen Daten, auch an behandelnde Ärzt:innen oder Krankenkassen, muss stets die Zustimmung der Patient:innen bestehen. Außerdem muss geprüft werden, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen Informationen weitergegeben werden. Besteht keine ausdrückliche Einwilligung, darf keine Weitergabe der Daten erfolgen.
Fazit
Für die Zukunft ist zu erwarten, dass weitere technologische Innovationen im Bereich der Gesundheitsbranche etabliert werden. Die oberste Priorität hierbei muss jedoch stets der Datenschutz der Gesundheitsinformationen von Patient:innen sein, damit diese ohne Bedenken von den Anwendungen profitieren können.
Für mehr Infos über die Digitalisierung in Arztpraxen sowie 5 wertvolle Tipps hierzu, lesen Sie diesen Blogartikel.